Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28829
VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351 (https://dejure.org/2020,28829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2020 - 6 CE 20.1351 (https://dejure.org/2020,28829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2020 - 6 CE 20.1351 (https://dejure.org/2020,28829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123, § 146 Abs. 4 S. 6, § 122 Abs. 2 S. 3
    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht)

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit um Posten eines Vorsitzenden Richters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Wird hiergegen verstoßen, so ist eine dienstliche Beurteilung aufzuheben und der Dienstherr zur erneuten Beurteilung verpflichtet (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 12).

    Auf ein späteres Verhalten eines Beurteilers kann es daher nur in besonders gelagerten Einzelfällen ankommen, soweit daraus Rückschlüsse auf diesen Zeitraum gezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Ein Bewerber hat daher Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20).

    Im Übrigen übersieht die Beschwerde bei ihrer Argumentation, dass für den Leistungsvergleich konkurrierender Bewerber im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Personalentscheidung regelmäßig vorrangig die in jüngerer Zeit erbrachten Leistungen maßgeblich sind, weshalb den vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen gewöhnlich - abgesehen von den Fällen eines dabei bestehenden Qualitätsgleichstands, wo dann ggf. die jeweiligen Vorbeurteilungen vergleichend berücksichtigt werden können - keine ausschlaggebende Bedeutung mehr zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; B.v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; HessVGH, B.v. 2.10.2014 - 1 B 774/14 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Solche Unterschiede sind hinzunehmen, solange im Einzelfall ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 59; OVG RhPf, B.v. 2.7.2014 - 10 B 10320/14 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass die Antragstellerin keine erneute - rechtsfehlerfreie - Entscheidung über ihre Bewerbung um die Stelle einer Vorsitzenden Richterin am Bundespatentgericht beanspruchen kann (zum Prüfungsmaßstab etwa BVerfG" B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 57; BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH" B.v. 17.1.2019 - 6 CE 18.2236 - juris Rn. 10).

    Dabei muss sich der Beurteiler mit den in der vorhergehenden Regelbeurteilung enthaltenen Feststellungen und Bewertungen auseinandersetzen und aufzeigen, inwieweit bei einzelnen Bewertungen Änderungen zu verzeichnen sind (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 30; ThürOVG, B.v. 28.11.2017 - 2 EO 524/17 - juris m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Im Übrigen übersieht die Beschwerde bei ihrer Argumentation, dass für den Leistungsvergleich konkurrierender Bewerber im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Personalentscheidung regelmäßig vorrangig die in jüngerer Zeit erbrachten Leistungen maßgeblich sind, weshalb den vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen gewöhnlich - abgesehen von den Fällen eines dabei bestehenden Qualitätsgleichstands, wo dann ggf. die jeweiligen Vorbeurteilungen vergleichend berücksichtigt werden können - keine ausschlaggebende Bedeutung mehr zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; B.v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; HessVGH, B.v. 2.10.2014 - 1 B 774/14 - juris Rn. 23).

    Sie entspricht vielmehr der Verpflichtung des Dienstherrn, Anlassbeurteilungen lediglich in einem die Regelbeurteilung fortentwickelnden Sinn zu erstellen, und berücksichtigt die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach zwar der Zeitraum, der von einer Anlassbeurteilung erfasst ist, bei der nachfolgenden Regelbeurteilung einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 - juris Rn. 17 f.), aber nicht umgekehrt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Somit muss die Beurteilung jedes Bewerbers auch im Verhältnis zu den Beurteilungen der Mitbewerber neben der hinreichenden Aktualität möglichst einen vergleichbar langen Beurteilungszeitraum umfassen (vgl. OVG RhPf, B.v. 2.7.2014 - 10 B 10320/14 - juris Rn. 11).

    Solche Unterschiede sind hinzunehmen, solange im Einzelfall ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 59; OVG RhPf, B.v. 2.7.2014 - 10 B 10320/14 - juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Dabei muss sich der Beurteiler mit den in der vorhergehenden Regelbeurteilung enthaltenen Feststellungen und Bewertungen auseinandersetzen und aufzeigen, inwieweit bei einzelnen Bewertungen Änderungen zu verzeichnen sind (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 30; ThürOVG, B.v. 28.11.2017 - 2 EO 524/17 - juris m.w.N.).

    Die Frage, welche Länge der - gemeinsame - Beurteilungszeitraum haben muss, um einen Qualifikationsvergleich nach dem Grundsatz der Bestenauslese ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers zu ermöglichen, ist unter Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. ThürOVG, B.v. 28.11.2017 - 2 EO 524/17 - juris).

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Da bei keiner der Mitbewerberinnen die vor dem 1. Januar 2017 gezeigten Leistungen in die Betrachtung mit einbezogen wurden und daher auch entgegen der Auffassung der Beschwerde keine "Doppelbewertung" vorangegangener Zeiträume erfolgt ist, wäre der erforderliche Qualifikationsvergleich ohne Benachteiligung der übrigen Bewerberinnen nicht mehr möglich, wenn die Anlassbeurteilung für die Antragstellerin auch länger zurückliegende Zeiträume abgedeckt hätte (vgl. HessVGH, B.v. 2.10.2014 - 1 B 774/14 - juris Rn. 29).

    Im Übrigen übersieht die Beschwerde bei ihrer Argumentation, dass für den Leistungsvergleich konkurrierender Bewerber im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Personalentscheidung regelmäßig vorrangig die in jüngerer Zeit erbrachten Leistungen maßgeblich sind, weshalb den vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen gewöhnlich - abgesehen von den Fällen eines dabei bestehenden Qualitätsgleichstands, wo dann ggf. die jeweiligen Vorbeurteilungen vergleichend berücksichtigt werden können - keine ausschlaggebende Bedeutung mehr zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18, 21; B.v. 18.7.2001 - 2 C 41.00 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; HessVGH, B.v. 2.10.2014 - 1 B 774/14 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4; B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.08

    Dienstliche Beurteilung; Quote; Quotierung; Richtwerte; Herabsetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4; B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.312

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; gerichtliche Kontrolle;

  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419

    Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • OVG Hamburg, 28.05.2009 - 1 Bs 70/09

    Anforderung an die Beförderung vom Polizeimeister zum Polizeiobermeister

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 6 CE 18.2236

    Eine Notenabsenkung (gegenüber vorliegenden Beurteilungsbeiträgen) kann mit einer

  • VG München, 13.08.2021 - M 5 E 21.1475

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle einer Vorsitzenden Richterin am

    Im Übrigen sei zu prüfen, ob die Entscheidungen in den Verfahren M 5 E 20.468 und 6 CE 20.1351 hinsichtlich der dort rechtskräftig getroffenen Verneinung der Rechtswidrigkeit der Anlassbeurteilung der Antragstellerin auch für das vorliegende Verfahren Rechtskraftwirkung entfalte.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Beurteilungssystem des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz auch ein Zeitraum von zwei Jahren auch über die Leistungsentwicklung eines Richters ein Aussagekräftiges Bild abgeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 20).

    Wie bereits im Beschluss des Gerichts vom 18. Mai 2020 (M 5 E 20.468, Rn. 35) und auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2020 (6 CE 20.1351 - juris Rn. 18 ff.) ausgeführt ist, ist auch der Zeitraum von Juni 2014 bis August 2016 nicht in die Anlassbeurteilung einzubeziehen.

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4; B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 25).

    Das wurde in den rechtskräftigen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München (B.v. 18.5.2020 - M 5 E 20.468, Rn. 33 ff.) wie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 13 ff.) ausgeführt.

    (4) Es kann im Ergebnis offenbleiben, ob den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 18. Mai 2020 (M 5 E 20.468) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2020 (6 CE 20.1351) hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren inhaltlich wiederholt angebrachten Argumente gegen die Rechtmäßigkeit der Anlassbeurteilung insoweit Rechtskraftwirkung zukommt (§ 121 VwGO).

  • VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Konkurrenz um die Stelle des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Auch wenn die Beurteilungszeiträume der Anlassbeurteilungen nicht identisch sind, ermöglichen sie einen Leistungsvergleich ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn.12; BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35, juris Rn. 59).

    Diese Erwägungen sind plausibel und nachvollziehbar; sie halten sich innerhalb des dem Beurteiler eingeräumten Beurteilungsspielraums, der vom Gericht nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. hierzu nur: BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 31).

    Es bestehen auch keine konkreten und objektiv feststellbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Beurteiler gegenüber der Antragstellerin bei der Erstellung der Anlassbeurteilung vom ... Juli 2020 voreingenommen und so weder Willens oder in der Lage wäre, die Richterin sachlich und gerecht zu beurteilen (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 27 ff.; BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung; etwa BVerwG, U.v. 7.7.2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 25).

    Wird hiergegen verstoßen, so ist eine dienstliche Beurteilung aufzuheben und der Dienstherr zur erneuten Beurteilung verpflichtet (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 28).

  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

    Auch wenn die Beurteilungszeiträume der Anlassbeurteilungen nicht identisch sind, ermöglichen sie einen Leistungsvergleich ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn.12; BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35, juris Rn. 59).

    Diese Erwägungen sind plausibel und nachvollziehbar; sie halten sich innerhalb des dem Beurteiler eingeräumten Beurteilungsspielraums, der vom Gericht nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. hierzu nur: BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 31).

    Es bestehen auch keine konkreten und objektiv feststellbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Beurteiler gegenüber der Antragstellerin bei der Erstellung der Anlassbeurteilung vom ... Juli 2020 voreingenommen und so weder Willens oder in der Lage wäre, die Richterin sachlich und gerecht zu beurteilen (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 27 ff.; BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung; etwa BVerwG, U.v. 7.7.2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 25).

    Wird hiergegen verstoßen, so ist eine dienstliche Beurteilung aufzuheben und der Dienstherr zur erneuten Beurteilung verpflichtet (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 28).

  • VG München, 09.01.2024 - M 5 E 23.576

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilungen,

    Eine Regelbeurteilung der Antragstellerin für die Zeit ab September 2011 besteht nicht (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 2).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4; B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 25; vgl. zum Ganzen auch: VG München, B.v. 13.8.2021 - M 5 E 21.1475 - juris Rn. 38).

  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

    Diese Erwägungen sind plausibel und nachvollziehbar; sie halten sich innerhalb des dem Beurteiler eingeräumten Beurteilungsspielraums, der vom Gericht nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. hierzu nur: BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 31).

    Es bestehen auch keine konkreten und objektiv feststellbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Beurteiler gegenüber der Antragstellerin bei der Erstellung der Anlassbeurteilung vom ... Juli 2020 voreingenommen und so weder Willens oder in der Lage wäre, die Richterin sachlich und gerecht zu beurteilen (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 27 ff.; BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54, juris Rn. 31).

  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1684

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

    Diese Erwägungen sind plausibel und nachvollziehbar; sie halten sich innerhalb des dem Beurteiler eingeräumten Beurteilungsspielraums, der vom Gericht nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. hierzu nur: BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 31).

    Es bestehen auch keine konkreten und objektiv feststellbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Beurteiler gegenüber der Antragstellerin bei der Erstellung der Anlassbeurteilung vom ... Juli 2020 voreingenommen und so weder Willens oder in der Lage wäre, die Richterin sachlich und gerecht zu beurteilen (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 27 ff.; BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54, juris Rn. 31).

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Darüber hinaus müssen die Beurteilungszeiträume ausreichend lang sein, um eine verlässliche Aussage zu Eignung, Leistung und Befähigung der Beurteilten zuzulassen (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 12).

    Geht es - wie hier - um die Bewerbung um ein Beförderungsamt, so wird man in der Regel den Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung bzw. seit der letzten gemeinsamen Beurteilung der Bewerber zugrunde legen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 28.5.2009 - 1 Bs 70/09 - juris Rn. 9; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 20).

  • VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung,

    Eine Regelbeurteilung der Antragstellerin für die Zeit ab September 2011 besteht nicht (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 2).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 2 A 7.08 - ZBR 2009, 196/197; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris Rn. 4; B.v. 3.6.2015 - 6 ZB 14.312 - juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 25; vgl. zum Ganzen auch: VG München, B.v. 13.8.2021 - M 5 E 21.1475 - juris Rn. 38).

  • VG München, 02.08.2022 - M 5 E 22.2810

    Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

  • VGH Bayern, 14.02.2024 - 6 ZB 23.1557

    Richter am Bundespatentgericht, Dienstliche Beurteilung

  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887

    Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer Regelbeurteilung

  • VG München, 31.08.2022 - M 5 E 22.3292

    Konkurrentenstreit bei Besetzung eines Dienstpostens - hier: Anforderungsprofil

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2696

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

  • VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731

    Bundesbeamtenrecht, Telekom, Konkurrentenstreit, Beförderung, Beurteilung,

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2709

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhofs

  • VG München, 16.12.2021 - M 5 E 21.4174

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung,

  • VG München, 07.04.2022 - M 5 K 21.3056

    Unzulässigkeit einer Klage betreffend ein Interessenbekundungsverfahren mangels

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung wegen fehlender

  • VG München, 18.08.2020 - M 5 M 20.3059

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht